Kurzinfo Arbeitslosigkeit

Kurzinfo bei Arbeitslosigkeit

 

1.      Ruhe bewahren! Unser Merkblatt in Ruhe lesen!

2.      Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Aushändigung des Prüfungszeugnisses am 12. September 2012. An diesem Tag endet also
         der Vorbereitungsdienst.

         Bis Ende des Monats werden die Anwärterbezüge bezahlt, allerdings zunächst nur für den halben Mo­nat. Die zweite Hälfte muss per Formular 
         beantragt werden. Die Formulare bekommt man mit dem Zeugnis. Dies gilt nicht, wenn vor Ende des Monats bereits ein Anspruch auf Bezüge aus
         einer hauptbe­ruflichen Tätigkeit bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (z. B: Einstellung in Schuldienst) oder bei einer Ersatzschule erworben
         wird; in diesem Fall werden die Anwärterbezüge nur bis zum Tag vor Be­ginn des neuen Anspruchs belassen.

3.      Lohnsteuerkarte nach dem 1. September von der Bezügestelle zurückfordern!

4.      In der Regel werden Lehramtsbewerber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslo­sengeld II haben. Weitere Infos unter
         www.arbeitsagentur.de!

5.      Der Beihilfeanspruch endet in jedem Fall mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes. Versicherungs­frage mit der (privaten) Krankenversicherung
         klären. Auf keinen Fall eine bestehende private Versi­cherung vorschnell kündigen. Bewahren Sie sich evtl. die (kleine) Anwartschaft, da sonst bei
         Wiederein­tritt eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet (=> evtl. höhere Beiträge!). Bitte fragen Sie die aktuellen Beiträge bei Ihrer Versicherung
         nach. Sollten Sie keine andere Tätigkeit finden, bieten viele Versicherer eine Übergangsversicherung an. Fragen Sie nach!

Tipp:

Keine Versicherungslücke entstehen lassen! Im Zweifelsfall lieber einige Tage doppelt versichern. Weitere Informationen im Merkblatt „Krankenversicherung arbeitsloser ehemaliger LAA“

Dienstunfähigkeits- bzw. Lebensversicherungen evtl. ruhen lassen. Die Privathaftpflichtversicherung behalten.

Nachrückmöglichkeiten in Betracht ziehen: Ab Anfang August werden nicht angetretene Stellen bzw. Zusatzbedarf durch Nachrücker aufgefüllt. Die Stellen werden dann auf der Homepage der jeweiligen Regierung ausgeschrieben. Der größte Nachrückerbedarf (LA GS und HS) ist in Oberbayern. Es besteht unabhängig vom Heimatbezirk die Möglichkeit, sich bei allen Regierungen als Nachrücker zu melden.

 

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